Mehr Käuferschutz bei Immobilien

Eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative soll Verbraucher künftig besser vor Überrumpelungsmethoden beim Immobilienkauf schützen.

Die Initiative sieht vor, dass in Zukunft eine zweiwöchige Bedenkzeit vor dem notariellen Besiegeln eines Kaufvertrages besser kontrolliert werden soll. Am Freitag will die Länderkammer darüber abstimmen, ob der Vorstoß als Gesetzentwurf an den Bundestag weitergegeben werden soll. Bei den zuständigen Bundesrats-Ausschüssen stößt der Vorschlag auf Zustimmung. Durch den Vorstoß sollen vor allem Geschäfte mit sogenannten Schrottimmobilien eingedämmt werden, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.

Bislang können neben Notaren auch Vertriebsmitarbeiter oder Bauträger Vertragstexte zwei Wochen vor dem Beurkunden an die Käufer überreichen. Dies soll künftig nur noch dem Notar vorbehalten sein, da diese durch die bisherige Praxis nicht sicher beurteilen konnten, ob die Frist eingehalten wurde. Diese Schutzlücke macht es dubiosen Anbietern möglich, „innerhalb kürzester Zeit den Verbraucher für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bestimmen“, wie es in der Brgündung heißt.

Außerdem soll für den Verbraucher klar dargelegt werden, dass der Notar der Ansprechpartner für den Vertrag sei, nicht der Anbieter. Vorgeschlagen wird in dem Entwurf auch eine Pflicht, dass Notare die Gründe für ein mögliches Abweichen von der Zwei-Wochen-Frist dokumentieren. Durch Neuregelung werden Kunden keine weiteren Kosten auferlegt. Des Weiteren sieht die Initiative vor, dass Notare ihr Amt künftig aufs Spiel setzen, sollten sie wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen.

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