Basel III erst 2014

Einem führenden EU-Parlamentariers zufolge werden die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln erst zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Eine Verschiebung bedeute dies jedoch nicht, sagte Othmar Karas, der österreichische Berichterstatter des Parlaments.

 

Ohnehin sei doch ein Stufenplan vorgesehen. Dadurch trete 2014 in Kraft, was auch für 2014 geplant war. Ursprünglich sollte das Regelwerk Basel III nach den Plänen der bankenaufseher bereits zu Beginn diesen Jahres starten. Doch aufgrund der langwierigen Debatten der USA und der EU um die Details wurde dieser Termin verpasst.

Dabei sollen nach Ansicht des Berichterstatters die meisten umstrittenen Punkte schon gelöst worden sein. Dazu gehöre auch die Beschränkung von Bonus-Zahlungen für Banker, die nicht Bestandteil von Basel III ist, in der EU aber zusammen mit dem Regelwerk verabschiedet werden soll. Die Boni dürften das Festgehalt künftig nicht überschreiten. Stimme die Hauptversammlung zu dürften die Boni die doppelte Höhe erreichen. Dies sei jedoch immer noch geringer als die Beträge, die Banker in der Vergangenheit einstreichen konnten.

Bankenaufseher hatten gefordert, Basel III noch im Laufe des Jahres 2013 in den USA und Europa in Kraft zu setzen. Dies sei allerdings nicht möglich, wenn das Parlament wie geplant im März über die EU-Kapitalrichtlinie CRD IV abstimme, mit der Basel III umgesetzt werden soll, teilte Karas mit. Er habe die irische Ratspräsidentschaft gebeten, die Verhandlungen im Januar abzuschließen, um den Termin zu halten.

Diskussionsstoff gebe es derzeit noch bei den Liquiditätsregeln. Diese wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht abgeschwächt und zeitlich gestreckt. Die Regeln sollten ursprünglich 2015 umgesetzt werden. Die internationalen Aufseher fordern eine Umsetzung jedoch erst 2019. Weitere Gründe für die Verzögerung liegen beispielsweise bei der CRD IV mit dem geplanten Insolvenzrecht für Banken. Diese müsse erst mit dem Abwicklungsfonds für die EU und der neuen Bankenaufsicht verzahnt werden.